1. Allgemeines/ Geltungsbereich
Für alle durch uns getätigten Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die hier niedergelegten AGB. Entgegenstehende bzw. von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt.
Diese AGB gelten ab Herausgabedatum und bleiben auch für alle künftigen Geschäfte bis zu einem schriftlichen Widerruf bzw. einer schriftlichen Novellierung gültig.
Abweichende oder darüber hinausgehende Regelungen sind in schriftlicher Form gesondert vertraglich zu vereinbaren.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. §14 BGB, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für Verkäufe an Privatpersonen gelten die einschlägigen Vorschriften des BGB.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen mit einer Bindefrist von 3 Monaten, sofern nicht im Angebotstext ausdrücklich eine andere Aussage getroffen wird. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Alle mit dem Angebot übermittelten technischen und kalkulatorischen Informationen und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht und dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zugänglich gemacht werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen/ Gefahrenübergang
Alle Preise verstehen sich in EURO, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer); die Preisstellung erfolgt netto ab Werk Elmshorn (INCOTERMS: „ex works“).
Kosten für Verpackung, Transport und ggf. Transportversicherung werden als Selbstkosten berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.
Skontoabzug ist nicht zulässig.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Übrige Zahlungsbedingungen werden im Angebot/ Vertrag individuell festgelegt.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht durch den Besteller ist nur dann zulässig, wenn dieses durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4. Lieferzeit/ Auftragsbestätigung
Nach Klärung aller technischen und kommerziellen Fragen im Zusammenhang mit einer eingehenden Bestellung versenden wir eine Auftragsbestätigung. Erst mit diesem Schritt kommt der Vertrag zustande. Die Auftragsbestätigung enthält u.a. eine Lieferzeit in Kalenderwochen oder Werktagen, bzw. ein Lieferdatum. Dieser Liefertermin gilt vorbehaltlich der Einhaltung der Lieferzusagen aller unserer Zulieferer.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer nicht durch uns zu vertretender Umstände dürfen nicht gegen uns als Verzug geltend gemacht werden.
Eine Haftung unsererseits für Folgeschäden durch Lieferverzögerung ist ausgeschlossen.
Entstehen uns Schäden durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des Bestellers – dies gilt insbesondere für Annahmeverzug – sind wir berechtigt, gegebenenfalls hierdurch entstehende Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, es steht dem ein erkennbarer Nachteil für den Besteller entgegen.

5. Mängelhaftung/ Gewährleistung
Unsere Mängelhaftung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des BGB.
Darüber hinaus gehende Garantieleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vertragsvereinbarung.
Eine Haftung für Folgeschäden aus Mängeln über die gesetzliche Regelung hinaus ist ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung anzuzeigen.
Rücksendungen zum Zweck des Tausches oder der Nachbesserung sind grundsätzlich erst nach Rücksprache mit der METEK GmbH vorzunehmen. Der Rücksender ist für eine ordnungsgemässe Verpackung verantwortlich. Die Kosten für Verpackung und Versand für Hin- und Rücksendung trägt der Besteller.
Ein Mangel aufgrund Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn Spezifikationen gemäß bei Vertragsschluss angehängter Dokumentationen nicht erfüllt werden. Technische Daten in unseren gedruckten Katalogen und Internetseiten gelten hingegen vorbehaltlich Änderungen, die dem Fortschritt dienen.

6. Gerichtsstand
Für alle Vertragsabschlüsse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Elmshorn. Die METEK GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller gegebenenfalls auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand (z.B. bei Zahlungsverzug) zu verklagen.

7. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder t eilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.